De Bommelser Kaffeestuv

 

Café & Pension

update: 08.10.2021

AGB

Bommelser Kaffeestuv
Rechte und Pflichten des Gastaufnahmevertages

1.   Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald
das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage
aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist.
     
2.   Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet
die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, auf welche Dauer der abgeschlossen ist.
     
3.   Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung
des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
     
4.   Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom
Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen
betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20
Prozent des Übernachtungspreises, bei der
Pensionsvereinbarung ( Zimmer mit Verpflegung ) 40 Prozent
des Pensionspreises.
     
5.   Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht
in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig
zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur
anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die
Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag
zu bezahlen.
     
6.   Gerichtsstand ist der Betriebsort.